Die soziale Wohnraumförderung dient dazu, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen. Zielgruppen sind unter anderem Geringverdiener, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung.
Rechtsgrundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), aber die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Die Förderung umfasst meist zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für den Neubau, Umbau oder die Modernisierung von Wohnraum. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen, damit die Wohnungen nur an berechtigte Personen vermietet werden dürfen.
Herausforderungen sind u. a. der Rückgang an Sozialwohnungen, steigende Baukosten sowie der hohe Wohnungsbedarf in Städten. Es gibt daher Forderungen nach mehr öffentlicher Förderung, längeren Bindungsfristen und dem Ausbau gemeinwohlorientierten Wohnraums.