Der Nießbrauch ist ein dingliches Nutzungsrecht, das einer Person (dem Nießbraucher) das Recht gibt, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und daraus Vorteile zu ziehen, obwohl sie nicht Eigentümer ist. Der Nießbraucher kann die Immobilie bewohnen, vermieten oder Erträge daraus erzielen.