Dienstbarkeiten sind beschränkte Nutzungsrechte an einer Immobilie zugunsten einer anderen Person oder eines Grundstücks. Sie regeln bestimmte Rechte und Pflichten zwischen Grundstückseigentümern und werden im Grundbuch eingetragen.
Dienstbarkeiten sind beschränkte Nutzungsrechte an einer Immobilie zugunsten einer anderen Person oder eines Grundstücks. Sie regeln bestimmte Rechte und Pflichten zwischen Grundstückseigentümern und werden im Grundbuch eingetragen.